Buchpreise, Kosten und Honorare
Die Buch- und E-Book-Preise und die Autorenbeiteiligungen (Druckkostenzuschüsse) hängen – naheliegenderweise – vom Umfang der Publikation ab. Diese Tabelle gibt Ihnen detailliert Auskunft:| Buchumfang (Seiten) | 60- 80 |
81- 100 |
101- 150 |
151- 200 |
201- 250 |
251- 300 |
dar- über |
Anm. |
| Buchpreis (Euro) |
26,90 | 29,90 | 33,90 | 36,90 | 42,90 | 46,90 | indivi- duelle Verein- barung | 1 |
| E-Book-Preis (Euro) | 19,90 | 22,90 | 26,90 | 29,90 | 35,90 | 39,90 | 2 | |
| Druckkosten-zuschuss (Euro) |
225,– | 240,– | 265,– | 290,– | 320,– | 350,– | 3 | |
| Autor/inn/en- Honorar |
7% vom Netto-Ladenpreis (Buch-/E-Book-Preis ohne die darin enthaltene Mehrwertsteuer) | 4 | ||||||
| »Break-Even- Point« (ca.) |
150 | 142 | 137 | 137 | 128 | 127 | 5 | |
Anmerkungen
Bitte überlesen Sie nicht das "Kleingedruckte"!
1 |
Der Buchpreis ist der gebundene Ladenpreis gemäß Buchpreisbindungsgesetz, einschließl. 7% MWSt. |
2 |
Ob der E-Book-Preis (einschl. 19% MWSt.) ebenfalls gebunden ist oder eine unverbindliche Preisempfehlung darstellt, ist zurzeit noch umstritten. Solange die Preisbindung für E-Books nicht abschließend geklärt ist, hat der Verlag keine Möglichkeit, die Einhaltung der Preisempfehlung durch Weiterverkäufer zu erzwingen. |
3 |
Den Druckkostenzuschuss (19% MWSt. enthalten) berechnet Ihnen der Verlag nach Erscheinen des Werks. |
4 |
Autor/inn/en-Honorar steht Ihnen von Anfang an zu, d.h. also ab dem ersten verkauften Exemplar Ihres Werks. Das Honorar, aufgeteilt nach Buch- und E-Book-Erlösen, rechnet der Verlag jährlich im 1. Quartal für das Vorjahr ab und überweist Ihr Guthaben. |
5 |
Der »Break-Even-Point« ist die Anzahl von verkauften Exemplaren, bei der Sie Ihren Druckkostenzuschuss durch Honorareinnahmen wieder eingespielt haben. Dieser Zirka-Angabe liegt die Annahme zugrunde, dass gedruckte Bücher und E-Books im Verhältnis 50:50 abgesetzt werden. Dieses Verhältnis ist im Voraus jedoch nicht sicher zu prognostizieren. Werden mehr Bücher als E-Books verkauft, wirkt sich das erhöhend auf Ihr Honorar aus. |
Wissenswert: Frequently Asked Questions
»Ist 7% Autor/inn/en-Honorar nicht sehr knapp bemessen? Andere Verlage bieten mehr!«
Wir haben diesen
Honorarsatz einerseits so kalkuliert, dass eine realistische Chance für die Autor/inn/en besteht, ihre Eigenbeteiligung
in Form des Druckkostenzuschusses durch Honorareinnahmen wieder einzuspielen (auch wenn der Verlag bestimmte Absatzzahlen
natürlich nicht garantieren kann). Andererseits wollten wir die Honorare aber auf das in diesem Sinne
Zweckmäßige begrenzen, damit die Honorare nicht die Buch-/E-Book-Preise derart in die Höhe treiben, dass
negative Wirkungen auf die Verkäuflichkeit zu befürchten sind. Den meisten Autor/inn/en kommt es – so vermuten wir – auf
gute Verbreitung ihres Werks, d.h. auch auf gute Sichtbarkeit in der Wissenschaft an, wozu moderate Preise beitragen; weniger
auf hohe Honorareinnahmen, denn im akademischen Bereich kann ohnehin fast niemand von Autor/inn/en-Honoraren leben.
Wenn Sie anderwärts auf höhere Honorarangebote stoßen: bitte vergleichen Sie fair. Das elab-Honorar bezieht sich
auf den Ladenpreis (lediglich die enthaltene Mehrwertsteuer wird herausgerechnet), d.h. Sie nehmen für jedes verkaufte
Buch bzw. E-Book einen im Voraus feststehenden Fixbetrag ein. Nicht selten beziehen sich anderslautende Honorarangebote auf
die Netto-Erlöse, d.h. die Verlage ziehen zuerst einmal die Buchhandelsrabatte, manchmal noch weitere Vertriebskosten
ab und berechnen die Honorarprozente dann von diesem (oft erheblich niedrigeren) Betrag. Was zuerst viel attraktiver aussieht,
erweist sich dann unter Umständen als frustrierend wenig. Und vor allem: Sie haben als Autor/in so gut wie keine Chance
zu überprüfen, welche Netto-Erlöse Ihr Verlag tatsächlich eingenommen hat.
Und schließlich: edition sigma sichert Ihnen Ihre Honorarprozente und die vertragsgemäße Überweisung Ihrer
Honorare verbindlich zu. Bitte vergleichen Sie auch hier fair, denn es gibt auch dubiose Modelle, bei denen Honorare nur dann
ausgezahlt werden, wenn ein bestimmter Mindestbetrag überschritten ist, oder bei denen geringere Honorarbeträge
auch durch Naturalien (im allgemeinen Büchergutscheine, die nur für Produkte des betreffenden Verlags gelten) ersetzt
werden können.
»Kann ich meinen Zuschuss durch Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) – teilweise –
wieder hereinholen?«
Im Prinzip ja. Sie können als wissenschaftliche/r Autor/in einen Wahrnehmungsvertrag bei
der VG WORT abschließen – das ist völlig kostenlos und ohne Verpflichtungen für Sie. Die VG WORT zieht
Vergütungen für verschiedene Nutzungsarten (z.B. für die Nutzung in Bibliotheken oder aus der Urheberabgabe
beim Verkauf von Fotokopiergeräten), die kein Einzelner geltend machen kann, gemeinschaftlich ein und verteilt sie
unter den Autor/inn/en, die VG-WORT-Mitglied sind.
Im Jahr nach der Buchveröffentlichung zahlt die VG WORT einen Einmalbetrag, der je nach jährlichen Erlösen der
VG WORT und nach Buchumfang variiert. Zuletzt betrug diese Summe für ein Werk zwischen 100 und 300 Seiten 400 Euro – in
der Regel ist Ihr Druckkostenzuschuss damit also (mehr als) abgedeckt.
Aber Obacht: Diese Ausschüttung ist davon abhängig, dass Ihr Werk in hinreichendem Umfang von Bibliotheken angeschafft
wurde, es muss – so heißt es im Verteilungsplan der VG WORT – "in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens
5 Standorten nachgewiesen" sein, andernfalls gibt es kein Geld. Bei einem reputierten Verlag mit guter Vertriebsarbeit, also
z.B. bei edition sigma, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie dieses Quorum erreichen; aber garantieren kann das niemand, denn
niemand kann Bibliotheken zur Anschaffung eines bestimmten Titels zwingen. Daher auch der Rat: Misstrauen Sie Verlagen, die
Ihnen VG-WORT-Einkünfte wie selbstverständlich versprechen. Wer in diesem Punkt nicht seriös Auskunft gibt,
nimmt es vielleicht auch sonst mit der Fairness nicht so genau...
In jedem Fall gilt: Sie sollten unbedingt einen Wahrnehmungsvertrag bei der WG WORT abschließen – ganz gleich, wo, wie
oft und in welcher Weise Sie publizieren –, damit Sie berücksichtigt werden. Umfassende Informationen über die
Aufgaben und Funktionen der VG WORT sowie Download-Formulare für Verträge und Meldungen finden Sie unter
www.vgwort.de.
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