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Frequently Asked Questions
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| Vorlagen-Gestaltung | »Muss ich die Druckvolage selbst gestalten, oder kann das auch der Verlag tun?« |
| Korrektur | »Wird mein Manuskript im Verlag noch korrekturgelesen?« |
| Honorar | »Ist 7% Autorenhonorar nicht sehr knapp bemessen?« |
| VG Wort | »Kann ich an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort teilhaben?« |
| Autorenrechte | »Bin ich in der weiteren Verwertung meiner Ergebnisse eingeschränkt?« |
»Muss ich dem Verlag für eine elab-Publikation unbedingt eine fertig gestaltete Vorlage liefern - oder kann ich die Gestaltung auch dem Verlag überlassen?«
Die Kalkulation, die dem elab-Modell zugrunde liegt, beruht auf der Annahme, dass Sie eine fertig gestaltete Vorlage liefern. Wie man das macht, welche Schriften und Schriftgrößen, Randeinstellungen und Absatzformate anwendbar sind usw. – darüber informiert der Verlag Sie rechtzeitig und ausführlich und stellt Ihnen hilfreiche Tipps und Instrumente zur Arbeitserleichterung zur Verfügung.
Aber natürlich gibt es auch Autor/inn/en, die diesen Arbeitsschritt nicht übernehmen möchten, z.B. weil sie die Zeit dafür nicht aufbringen können. In solchen Fällen gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, dass Sie dem Verlag lediglich "rohe" Textdaten Ihres Manuskripts überlassen. Dann wird die regelgerecht gestaltete Vorlage bei edition sigma produziert; bevor das Werk in die Produktion geht, sehen Sie natürlich noch einen Ausdruck der Vorlage ("Korrekturfahne"), anhand dessen Sie prüfen können, ob alles Ihren Vorstellungen entspricht.
Diese Zusatzleistung ist im elab-Kalkulationsmodell selbstredend nicht enthalten, das heißt, sie muss zusätzlich honoriert werden. Die Kosten lassen sich nur individuell ermitteln, denn fairerweise muss man von Fall zu Fall berücksichtigen, in welchem Zustand die "Rohdaten" sind und ob ein Manuskript z.B. viele oder wenige Tabellen und andere Textillustrationen enthält. Ein erster Anhaltswert: Fassen Sie bei einem durchschnittlich komplexen Manuskript einen Preis zwischen zwei und drei Euro pro Buchseite ins Auge (eine Buchseite entspricht ungefär 2.700 Textzeichen, Leerzeichen mitgerechnet).
Wenn Sie wünschen, legt der Verlag Ihnen ein individuelles Angebot für die Vorlagengestaltung vor – natürlich unverbindlich, d.h. Sie bleiben selbstredend in Ihrer Entscheidung frei, ob Sie es annehmen, die Gestaltung doch lieber selbst vornehmen oder einen Dritten damit beauftragen wollen. Der einfachste Weg: Bieten Sie Ihr Manuskript über das Formular Manuskriptangebot an und vermerken Sie dort, dass Sie ein Angebot für die Vorlagengestaltung wünschen. Sie sollten uns dann (wie im Angebots-Formular beschrieben) Ihr Manuskript als E-Mail-Attachment zusenden, damit wir uns ein Bild von den Gestaltungsaufgaben machen und Ihre individuellen Umstände im Angebot berücksichtigen können.
Wenn Sie die Vorlagengestaltung dem Verlag übertragen, haben Sie die Garantie, dass Ihre Vorlage den elab-Standards entspricht und hohen Gestaltungsansprüchen genügt. Über lästige Nacharbeiten, die bei selbst gestalteten Vorlagen gelegentlich anfallen können, brauchen Sie sich in diesem Fall keine Gedanken zu machen.
»Findet im Verlag vor der Veröffentlichung noch einmal eine Korrektur meines Manuskripts statt?«
Die "High-quality"-Orientierung bei sigma elab bedeutet, dass Ihr Manuskript – nachdem Sie es angeboten haben – im Verlag intensiv in fachlicher wie in formaler Hinsicht geprüft wird. Sie erhalten im Ergebnis eine Stellungnahme von edition sigma, in der auf wissenschaftliche, Buchmarkt- und Darstellungs-bezogene Fragen eingegangen wird; zu den Darstellungs-bezogenen Fragen kann es u.U. auch gehören, dass Sie auf formalen Korrekturbedarf (Orthographie, Interpunktion) hingewiesen werden.
Die Prüfung schließt allerdings nicht gleichzeitig die Behebung eventueller Fehler ein. Denn ein sorgfältiger, kompetenter Korrekturgang ist ein relativ aufwendiger Prozess – er kann nicht von vornherein in die elab-Kalkulation einfließen, weil man sonst fehlerlose und fehlerreiche Manuskripte unfair über einen Kamm scheren würde. Mit anderen Worten: Falls Sie im Ergebnis der Prüfung den Hinweis erhalten, dass Ihr Manuskript noch korrekturbedüftig ist, liegt es in Ihrer Verantwortung, für das Korrekturlesen und die Ausführung der nötigen Korrekturen zu sorgen.
Die Korrektur eines wissenschaftlichen Manuskripts sollte übrigens möglichst nicht vom Autor/von der Autorin selbst vorgenommen werden (weil man gegenüber seinen eigenen Texten meist sehr fehlerunsensibel ist), und sie sollte von jemandem durchgeführt werden, der/die etwas von der Sache versteht. Das heißt, ein/e Korrektor/in sollte nicht nur absolut "dudensicher" sein, sondern auch im jeweiligen Fachgebiet ein bisschen bewandert sein, um z.B. Fehler in Fachtermini oder falsch geschriebene Namen einschlägiger Wissenschaftler detektieren zu können. Wenn Sie in einer solchen Konstellation nicht wissen, wem Sie den Korrekturgang übertragen sollten, können Sie edition sigma bitten, eine/n kundige/n Korrektor/in zu benennen. Das Honorar für die Korrektur wird in einem solchen Fall zwischen Ihnen und dem/der Korrektor/in individuell verhandelt (der Verlag verdient daran nichts). Rechnen Sie – als Anhaltswert – mit Honorarsätzen zwischen 2,50 und vier Euro pro Buchseite (eine Buchseite entspricht ungefär 2.700 Textzeichen, Leerzeichen mitgerechnet), abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Manuskripts.
Unabhängig von dieser Formalkorrektur (Orthographie und Interpunktion) wird Ihr Manuskript im Verlag vor der Veröffentlichung aber selbstverständlich noch auf korrekte Gestaltung und die Einhaltung der formalen Standards für Druckvorlagen geprüft – und diese Prüfung ist natürlich kostenlos. Wenn Sie, was die Regel ist, die Vorlage für Ihre Veröffentlichung selbst gestalten und falls sich bei der Prüfung Abweichungen von den Gestaltungsstandards herausstellen, wird der Verlag Sie um Nachbesserung bitten. Dass ein Manuskript ohne weitere Kontrolle "blind" in den Druck weitergeleitet wird – das ist bei sigma elab definitiv ausgeschlossen.
»Ist 7% Autor/inn/en-Honorar nicht sehr knapp bemessen? Andere Verlage bieten mehr!«
Wir haben diesen Honorarsatz einerseits so kalkuliert, dass eine realistische Chance für die Autor/inn/en besteht, ihre Eigenbeteiligung in Form des Druckkostenzuschusses durch Honorareinnahmen wieder einzuspielen (auch wenn der Verlag bestimmte Absatzzahlen natürlich nicht garantieren kann). Andererseits wollten wir die Honorare aber auf das in diesem Sinne Zweckmäßige begrenzen, damit die Honorare nicht die Buch-/E-Book-Preise derart in die Höhe treiben, dass negative Wirkungen auf die Verkäuflichkeit zu befürchten sind. Den meisten Autor/inn/en kommt es – so vermuten wir – auf gute Verbreitung ihres Werks, d.h. auch auf gute Sichtbarkeit in der Wissenschaft an, wozu moderate Preise beitragen; weniger auf hohe Honorareinnahmen, denn im akademischen Bereich kann ohnehin fast niemand von Autor/inn/en-Honoraren leben.
Wenn Sie anderwärts auf höhere Honorarangebote stoßen: bitte vergleichen Sie fair. Das elab-Honorar bezieht sich auf den Ladenpreis (lediglich die enthaltene Mehrwertsteuer wird herausgerechnet), d.h. Sie nehmen für jedes verkaufte Buch bzw. E-Book einen im Voraus feststehenden Fixbetrag ein. Nicht selten beziehen sich anderslautende Honorarangebote auf die Netto-Erlöse, d.h. die Verlage ziehen zuerst einmal die Buchhandelsrabatte, manchmal noch weitere Vertriebskosten ab und berechnen die Honorarprozente dann von diesem (oft erheblich niedrigeren) Betrag. Was zuerst viel attraktiver aussieht, erweist sich dann unter Umständen als frustrierend wenig. Und vor allem: Sie haben als Autor/in so gut wie keine Chance zu überprüfen, welche Netto-Erlöse Ihr Verlag tatsächlich eingenommen hat.
Und schließlich: edition sigma sichert Ihnen Ihre Honorarprozente und die vertragsgemäße Überweisung Ihrer Honorare verbindlich zu. Bitte vergleichen Sie auch hier fair, denn es gibt auch dubiose Modelle, bei denen Honorare nur dann ausgezahlt werden, wenn ein bestimmter Mindestbetrag überschritten ist, oder bei denen geringere Honorarbeträge auch durch Naturalien (im allgemeinen Büchergutscheine, die nur für Produkte des betreffenden Verlags gelten) ersetzt werden können.
»Kann ich meinen Zuschuss durch Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) – teilweise – wieder hereinholen?«
Im Prinzip ja. Sie können als wissenschaftliche/r Autor/in einen Wahrnehmungsvertrag bei der VG WORT abschließen – das ist völlig kostenlos und ohne Verpflichtungen für Sie. Die VG WORT zieht Vergütungen für verschiedene Nutzungsarten (z.B. für die Nutzung in Bibliotheken oder aus der Urheberabgabe beim Verkauf von Fotokopiergeräten), die kein Einzelner geltend machen kann, gemeinschaftlich ein und verteilt sie unter den Autor/inn/en, die VG-WORT-Mitglied sind.
Im Jahr nach der Buchveröffentlichung zahlt die VG WORT einen Einmalbetrag, der je nach jährlichen Erlösen der VG WORT und nach Buchumfang variiert. Zuletzt betrug diese Summe für ein Werk zwischen 100 und 300 Seiten 400 Euro – in der Regel ist Ihr Druckkostenzuschuss damit also (mehr als) abgedeckt.
Aber Obacht: Diese Ausschüttung ist davon abhängig, dass Ihr Werk in hinreichendem Umfang von Bibliotheken angeschafft wurde, es muss – so heißt es im Verteilungsplan der VG WORT – "in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen" sein, andernfalls gibt es kein Geld. Bei einem reputierten Verlag mit guter Vertriebsarbeit, also z.B. bei edition sigma, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie dieses Quorum erreichen; aber garantieren kann das niemand, denn niemand kann Bibliotheken zur Anschaffung eines bestimmten Titels zwingen. Daher auch der Rat: Misstrauen Sie Verlagen, die Ihnen VG-WORT-Einkünfte wie selbstverständlich versprechen. Wer in diesem Punkt nicht seriös Auskunft gibt, nimmt es vielleicht auch sonst mit der Fairness nicht so genau...
In jedem Fall gilt: Sie sollten unbedingt einen Wahrnehmungsvertrag bei der WG WORT abschließen – ganz gleich, wo, wie oft und in welcher Weise Sie publizieren –, damit Sie berücksichtigt werden. Umfassende Informationen über die Aufgaben und Funktionen der VG WORT sowie Download-Formulare für Verträge und Meldungen finden Sie unter www.vgwort.de.
»Bin ich nach der Buchveröffentlichung in der weiteren Verwertung meiner Forschungsergebnisse eingeschränkt, zum Beispiel bei Zeitschriften-Aufsätzen?«
Mit dem Verlagsvertrag, den Sie bei einer elab-Veröffentlichung mit edition sigma abschließen werden, räumen Sie dem Verlag das exklusive Verbreitungsrecht Ihres Manuskripts ein. Die Betonung liegt dabei auf "Ihr Manuskript", es geht also um genau diesen Text in genau dieser Form. Niemand kann Ihnen untersagen, Ihr Wissen und Ihre Resultate in anderer Form weiterzuverbreiten, indem Sie beispielsweise Zeitschriften-Aufsätze oder Sammelband-Beiträge zum gleichen Thema verfassen – das ist Ihr gutes Recht, das durch den Verlagsvertrag in keiner Weise eingeschränkt wird. Und edition sigma wird es im Traum nicht einfallen, Sie in Ihrer wissenschaftlichen Publikationstätigkeit zu behindern. Ganz im Gegenteil: Je stärker Ihre originären Ergebnisse in der Wissenschaftsgemeinschaft verbreitet und diskutiert werden, desto positiver wird sich das auf die Nachfrage nach Ihrem Buch auswirken, und daran haben Autor/in und Verlag ja ein identisches Interesse.
Umgekehrt bedeutet das erwähnte exklusive Verbreitungsrecht Ihres Manuskripts allerdings, dass Sie genau diesen Text in genau dieser Form nicht "auf eigene Faust" selbst ein zweites Mal veröffentlichen können – beispielsweise indem Sie ihn zum freien Download auf den Webserver Ihrer Universität stellen oder indem Sie ihn einem anderen Verlag zur abermaligen Veröffentlichung anbieten. Dahinter steht der Gedanke, dass dem elab-Produkt nicht durch eine identische oder fast identische Konkurrenzveröffentlichung das Wasser abgegraben werden soll – zum Schaden des Verlags, aber auch zum Schaden des Autors/der Autorin, weil davon ja auch die Honorareinnahmen betroffen wären. Auch in diesem Punkt haben Autor/in und Verlag letztlich ein identisches Interesse.
Fehlt hier eine Frage/Antwort?
Wenn Sie auf den elab-Seiten eine Information vermissen, die Sie interessiert: Bitte zögern Sie nicht, uns Ihre individuelle Frage per E-Mail zu stellen – Sie können von hier aus direkt zum E-Mail-Formular springen.
Sofern Sie den Eindruck haben, dass Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist und auch auf dieser FAQ-Seite verhandelt werden sollte: Wir freuen uns über einen entsprechenden Hinweis.
